
Jetzt staatliche Förderung nutzen!
Ab sofort lassen sich bei Förderprojekten in Kärnten sowohl direkte Förderungen zur Errichtung von Wohnraum im Eigentum als auch erhebliche Einsparungen bei den Grundbuch- und Pfandeintragungsgebühren nutzen. Das Land Kärnten fördert die Errichtung von Wohnraum im Eigentum (z. B. Eigenheim, Doppelhaus, max. zwei Wohneinheiten) gemäß den Richtlinien 2025 — detaillierte Richtlinien und Antragsformulare stehen auf den Seiten des Landes und natürlich auf unserer Website bereit.
Parallel dazu besteht für geförderten Wohnraum bzw. bei bestimmten Voraussetzungen eine Gebührenbefreiung für die Eintragung des Eigentumsrechts und von Pfandrechten im Grundbuch